Man
unterscheidet drei Arten von selbständigen Sätzen (Hauptsätzen):
Aussagesätze, Wunschsätze und Fragesätze. Alle
Hauptsatzarten geben Informationen zu einem Vorgang, jedoch ist
ihr Gültigkeitsgrad verschieden. Informationsstand und Absichten
des Sprechers bestimmen darüber,
- ob er einen Vorgang
als wirklich oder möglich oder
unmöglich darstellt (Aussagesatz)
- ob er die Verwirklichung
eines Vorgangs fordert (Wunschsatz)
- ob er über einen
Vorgang oder einen Teil dieses Vorgangs
Bescheid wissen will (Fragesatz).
Die
in Hauptsätzen verwendeten Modi des Prädikats ("Äußerungsweisen")
zeigen das Verhältnis der im Satz gegebenen Information zur Wirklichkeit
und lassen somit Rückschlüsse auf die Satzart und auf Informationsstand
und Absicht des Sprechers zu.
Es
gibt drei Modi: Indikativ ("Wirklichkeitsform"),
Imperativ ("Befehlsform"), Konjunktiv ("Möglichkeitsform").
Wie sie in den einzelnen Hauptsatzarten verwendet werden, entspricht
der Vorstellung des Sprechers.
Bei
allen Modi geht es also nicht um ein objektives Verhältnis zur
Wirklichkeit,
sondern die Verwendung der Modi ist stets subjektiv!
Grundsätzlich
gilt:
- der Indikativ
bezeichnet etwas Tatsächliches
- der Imperativ
etwas mit Nachdruck Gewünschtes oder Befohlenes,
- der Konjunktiv
etwas Mögliches, Gedachtes (real oder irreal) oder Gewünschtes
(erfüllbar oder unerfüllbar).
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